Informationspflicht zur Datenverarbeitung

Informationen über von uns verarbeiteten Daten werden uns von unseren Mandanten erteilt, insbesondere auch im Zuge der Lohnverrechnung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die bei Mandanten beschäftigt sind.
Folgende Datenschutzgrundsätze werden in unserem Unternehmen beachtet:
2. Bei der Speicherung von Daten wird der Grundsatz der Datenminimierung eingehalten, d.h. es werden nur jene Daten so lange gespeichert, als dies nach dem Ermessen eines sorgsamen Unternehmers tatsächlich notwendig ist.
3. Dem Grundsatz der Richtigkeit der verarbeiteten Daten kommt unsere Kanzlei schon deshalb nach, weil nur korrekte Daten auch korrekte Ergebnisse für die Arbeiten unserer Kanzlei ermöglichen.
4. Unsere Kanzlei stellt besonders hohe Ansprüche an Integrität und Vertraulichkeit und stellt die entsprechende Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter den Schutz von aktueller Technologie und besonders qualifizierten Fachkräften.
5. Unsere Kanzlei kommt jeglicher Rechenschaftspflicht zum Nachweis aller Vorgaben der DSGVO unverzüglich nach. Hierfür wurden standardisierte Prozeduren ausgearbeitet, die dieser Pflicht entsprechen.