Oktober 16, 2025
In
News
Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines faktischen Geschäftsführers
Wer faktisch die Leitung übernimmt, Zahlungen anordnet und steuerliche Pflichten wahrnimmt oder
Wer faktisch die Leitung übernimmt, Zahlungen anordnet und steuerliche Pflichten wahrnimmt oder
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Parkplatzes
Die Verletzung von Formvorschriften führt laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zu keiner Unanwendbarkeit